"Je weniger die Leute davon wissen, wie Würste und Gesetze gemacht werden, desto besser schlafen sie."
Wir helfen Ihnen dabei, dass Ihnen die Auseinandersetzung mit diesen Gesetzen nicht den Schlaf raubt.
Neben der Vertretung Ihrer rechtlichen Interessen rundet die Kanzlei Abel seit dem Jahr 2007 ihr Angebot durch die Erledigung Ihrer steuerlichen Angelegenheiten ab. Wie Sie sehen, haben wir gleichzeitig auch unseren Internetauftritt modernisiert und damit weiter verbessert. In Zukunft wollen wir unsere Seite noch interessanter und aktueller halten, natürlich für unsere Mandanten, aber auch für den juristischen interessierten Besucher. Ein regelmäßiger Besuch lohnt sich also noch mehr als bisher.
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Aktuelle Themen
BVerfG: Ungleichbehandlung von Eheleuten und eingetragenen Lebenspartnern ist verfassungswidrig
Eine konsequente Entscheidung des höchsten deutschen Gerichts: die erbschaftsteuerrechtliche Schlechterstellung der gleichgeschlechtlicher Lebenspartner gegenüber den Ehegatten im persönlichen Freibetrag und im Steuersatz sowie durch ihre Nichtberücksichtigung im Versorgungsfreibetrag verstoßen gegen den Gleichheitsgrundsatz aus Art. 3 des Grundgesetzes. Die Privilegierung der Ehegatten lässt sich nach klarer Aussage des Verfassungsgerichts nicht allein mit Verweisung auf den besonderen staatlichen Schutz von Ehe und Familie nach Art. 6 Abs. 1 GG rechtfertigen (BVerfG 21.7.2010, 1 BvR 611/07 u.a.) weiterlesen
EU will grenzüberschreitende Erbfälle besser regeln
Der Justizminister-Rat der EU hat am 4.6.2010 politische Leitlinien zur weiteren Beratung über den Verordnungsvorschlag zur Angleichung des EU-Erbrechts und des europäischen Nachlasszeugnisses angenommen. Damit ist eine weitere Hürde zur Verabschiedung der geplanten EU-Erbrechtsverordnung genommen. weiterlesen
Insolvenzausfall bei Hausbau kann nicht als außergewöhnliche Belastung steuermindernd geltend gemacht werden
BGH: Ex-Mann muss Steuernachteile der Ex-Frau nicht in vollem Umfang ersetzen
Gastbeitrag: Pflichtteilsrecht und Lebensversicherung
Die Übertragung des Familienheims ab dem Jahr 2009
Gastbeitrag: Die neue Düsseldorfer Tabelle
Bereits zum 01.01.2010 trat eine neue Düsseldorfer Tabelle zur Berechnung des Kindesunterhaltes in Kraft. Hierbei sind die Unterhaltsbeträge gegenüber der bis zum 31.12.2009 geltenden Tabelle zum Teil erheblich angestiegen. Dies ist darauf zurückzuführen, dass die Unterhaltsbeträge an die Lebenshaltungskosten angepasst wurden.
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